Impressum
Name des Unternehmens
Wohnkomfort Ziegler
Eingetragener Firmensitz
Frankfurter Str. 88C, 34121 Kassel
Kontaktinformationen
Valentin Ziegler, Frankfurter Str. 88C , 34121 Kassel
Geschäfts-ID-Nr.
1248496
Umsatzsteuer-Nr.
DE458096340
Aufsichtsbehörde
Handwerkskammer Kassel
Scheidemannplatz 2
34117 Kassel
Tel 0561 7888-0
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wohnkomfort Ziegler
Wohnkomfort Ziegler, Valentin Ziegler, Frankfurter Str. 88C, 34121 Kassel, Deutschland (Auftragnehmer) bietet handwerksähnliche Tischlerleistungen an. Der Auftragnehmer bezieht diese AGB in alle Verträge mit Auftraggebern über seine professionellen Leistungen, sowohl mit Unternehmern als auch mit Verbrauchern ein. Diese AGB liegen in den Geschäftsräumen des Auftraggebers raus und sind auch auf der Website des Auftragnehmers unter www.wohnkomfortziegler.de abrufbar. Eine Kopie dieser AGB erhält der Auftraggeber beim Vertragsschluss zusammen mit der Leistungsbeschreibung.
- Gegenstand und Zustandekommen der Verträge
- Den Gegenstand der Verträge bilden jeweils die handwerksähnlichen Tischlerleitungen des Auftragnehmers, beispielweise: Trockenbau, Barriereanpassung, Möbelmontage, Terrassenmontage. Die Ausgestaltung nach Kundenwunsch im Einzelnen und die zum Leistungsumfang gehörenden Arbeiten des Auftragnehmers ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen zu einzelnen Verträgen.
- Die unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge sind im Regelfall Werkverträge. Die §§ 631 ff. BGB finden dann ergänzend zu diesen AGB Anwendung.
- Vergütung
- Die Vergütung für die unter § 1 Abs. 1 genannten Leistungen richtet sich nach den tabellarisch gestalteten Leistungsbeschreibungen zu einzelnen Verträgen. Der Auftragnehmer fällt unter die Kleinunternehmerregelung des § 19 Abs. 1 UStG, sodass die Umsatzsteuer für seine Leistungen nicht anfällt und dementsprechend in den Rechnungen nicht ausgewiesen wird.
- Die gesamte Vergütung hat der Auftraggeber bei der Abnahme des Gesamtwerkes zu entrichten, es denn die Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers sieht für einzelne Positionen separate Fristen für Teilabnahme und Teilvergütung vor.
- Im Regelfall wird keine Anzahlung geschuldet. Der Auftragnehmer kann aber einzelvertraglich, insbesondere durch Vermerk in der Leistungsbeschreibung, den Beginn der Tätigkeit vom Eingang der Anzahlung abhängig machen.
- Termine und Fristen
- Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer am vereinbarten Ausführungstermin den Zugang zum Grundstück bereitzustellen, auf welchem die Arbeiten durchzuführen sind. Die Dauer der Ausführung richtet sich nach der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers. Über die Fertigstellung wird der Auftraggeber benachrichtigt.
- Werden die vereinbarten Fristen und Termine schuldhaft nicht eingehalten, so ist der jeweiligen Partei eine angemessene Frist zur Leistung zu setzen, nach Verstreichen der Nachfrist setzt ohne weitere Nachricht Verzug ein.
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bezieht sich insbesondere auf seine Pflicht nach § 3 Abs. 1.
- Abnahme
- Die Abnahme der Vertragsleistung erfolgt nach Fertigstellung der Arbeiten. Teilabnahmen finden nicht statt, es sein denn sie sind hinsichtlich der einzelnen Positionen in der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers vorgesehen.
- Über die Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von beiden Seiten zu unterzeichnen ist.
- Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigert der Auftraggeber deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu benennender Mängel, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.
- Sacheigenschaft und Gewährleistung
- Die konkret geschuldeten Arbeiten zur Leistungssteigerung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
- Der Auftragnehmer übernimmt für den Auftraggeber keine Kommunikation mit Behörden, erwirkt für den Auftraggeber keine Zulassungen oder Genehmigungen, sorgt nicht für Einhaltung von öffentlich-rechtlichen, insbesondere bauordnungsrechtlichen, Vorschriften durch den Auftraggeber.
- Der Auftragnehmer haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den Regelungen des BGB für den Werkvertrag, der Auftraggeber hat aber zuerst die Rechte auf Nacherfüllung geltend zu machen. Schlägt diese fehl, stehen dem Auftraggeber die weiteren Mängelrechte (Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz) zu.
- Haftung
Der Auftragnehmer haftet – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist.
- Kündigung
Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht nach § 648 Satz 1 BGB Gebrauch, kann der Auftragnehmer als pauschale Vergütung 15% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Hat die Ausführung schon begonnen, sind 80% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
- Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
- Der Auftraggeber kann gegenüber den Forderungen des Auftragnehmers nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
- Der Auftraggeber darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertrag beruht.
- Nutzungsrechte
Der Auftragnehmer erhält, soweit die Ausschließlichkeitsrechte in der Person der Auftraggebers entstehen, ein einfaches zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, Bilder und Videos seiner Arbeitsergebnisse auf alle bekannten und künftigen Nutzungsarten, insbesondere für Werbezwecke, zu nutzen.
- Schlussvereinbarungen
- Auf diesen Vertrag ist, wenn der Auftraggeber kein Verbraucher ist, das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
- Als Gerichtsstand für alle Streitigkeit aus den unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträgen ist Kassel.
